Neujahrskarten mit Gutem Zweck
Neujahrskarten und Festtagskarten als Charitykarten mit gutem Zweck für geschäftliche oder private Neujahrsgrüße.
Mit den Spenden-Neujahrs-Gruß-Karten aus dieser anspruchsvollen Kollektion tun Sie etwas für den guten Zweck.
Von jeder verkauften Spenden-Karte werden 0,15 – 0,26 Euro an die Organisationen weitergeleitet. Ihre Unterstützung für den jeweiligen „Guten Zweck“ wird auf der Rückseite der Karten oder auf dem Einlegeblatt erwähnt.
Diese Festtagskarten sind auch sehr gut geeignet für Geschäftspartner bei denen kein Weihnachtsfest gefeiert wird.
Ebenso können Sie diese Karten auch als Weihnachtskarten oder Einladungskarten zum Silvestermenue oder Neujahrsempfang verwenden.
Neujahrskarten für einen guten Zweck
Genauso wie zu Weihnachten wünschen wir unseren Freunden, Familienmitgliedern, Bekannten, Kunden und Geschäftspartnern zu Silvester (oder Neujahr) einen guten Start in das neue Jahr. Durch moderne Technologien wurde die Grußkarte durch E-Mails und Kurznachrichten ersetzt. Nutzen Sie diese Chance und senden Sie eine persönliche oder handgeschriebene Neujahrskarte. Diese geht bestimmt nicht im zusammenbrechenden Mobilfunknetz unter und wird Ihrem Adressaten länger im Blick bleiben als eine E-Mail oder Kurznachricht.
Der gute Jahresstart für viele Bedürftige
Neujahrskarten für einen guten Zweck eigenen sich auch perfekt als kleine Aufmerksamkeit für Geschäftspartner die keine Weihnachten feiern. Doch warum mit Ihren Grüßen und Glückwünschen nicht auch gleichzeitig einer Vielzahl an Bedürftigen helfen? Mit unseren Neujahrskarten für einen guten Zweck spenden Sie automatisch 0,15 bis 0,25 Euro an eine der teilnehmenden Organisationen.
Für unsere Charity-Neujahrskarten haben wir eine Kooperation mit folgenden Organisationen:
Kindernothilfe, Deutsche Kinderkrebsstiftung, Deutsche Krebshilfe, Deutsche Alzheimer Gesellschaft, WarChild, World Vision, Make-A-Wish Deutschland, Stiftung Deutsche und KinderKrebshilfe.
Ihre Spende und die begünstigte Organisation wird im Inneren der Karte oder im Beilegblatt erwähnt. So zaubern Sie mit Ihren Neujahrskarten für einen guten Zweck nicht nur Ihren Bekannten und Geschäftspartnern ein Lächeln auf die Lippen, sondern beginnen das neue Jahr gleich mit einer guten Tat!